Aufmaß erstellen: Beispiel mit Abzügen, Revision und Aufmaßblatt in Excel
Wandflächen eines Praxisraums Schritt für Schritt: Rechenansatz, vertraglich geregelter Abzug, Nachmessung als Revision und Vergleich mit der LV-Menge.
Ein Aufmaß ist nur so gut wie sein Rechenweg. Wer am Ende „40 m² Wandanstrich“ abrechnet, muss zeigen können, welche Wände gemessen, welche Öffnungen abgezogen und welche Maße später korrigiert wurden. In diesem Aufmaß-Beispiel messen wir die Wände eines fiktiven Praxisraums, ziehen eine Glasfront nach der Regel des Beispielvertrags ab, ersetzen eine falsche Raumhöhe durch eine Revision und vergleichen das Ergebnis mit der Menge im Leistungsverzeichnis.
Was ein prüfbares Aufmaß enthalten muss
Ein Aufmaß hält die tatsächlich ausgeführte Menge einer Leistung fest. Prüfbar wird es, wenn ein Dritter jede Zahl ohne Rückfrage nachrechnen kann. Dafür braucht jede Zeile dieselben Angaben:
| Feld | Wozu es dient | Im Beispiel |
|---|---|---|
| Position / OZ | Verbindung zum Leistungsverzeichnis | 03.010 Wandanstrich |
| Ort / Bauteil | Wo wurde gemessen? | Wände Längsseiten Nord/Süd |
| Geometrie und Anzahl | Welcher Rechenansatz gilt? | Rechteck, 2 Stück |
| Maße a, b, c | Einzelmaße in Metern | 4,80 × 2,75 |
| Vorzeichen und Grund | Zugang oder begründeter Abzug | Abzug Glasfront laut Vertrag |
| Datum, Plan / Beleg | Nachweis der Messung | 24.09.2026, Plan G-01, Foto 01 |
| Revision und Prüfstatus | Welche Fassung gilt, ist sie geprüft? | R2, freigegeben |
Spätestens bei der Schlussrechnung zählt diese Ordnung. Nach § 650g Abs. 4 BGB ist eine Schlussrechnung prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Erhebt der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit, gilt sie als prüffähig. Ein Aufmaß mit Rechenansätzen und Belegen ist die Grundlage dafür.
Aufmaß-Beispiel: Wandflächen in einem Praxisraum
Die fiktive Farbwerk Maler GmbH streicht in der Praxis Lindenweg einen Behandlungsraum von 4,80 × 3,60 m. Im LV steht Position 03.010 „Wandanstrich Dispersion, zweifach“ mit 42,00 m² und einem Einheitspreis von 9,50 € netto. Gemessen wird am 24.09.2026 mit der Raumhöhe laut Plan: 2,75 m.
| Mess-ID | Bauteil | Rechenansatz | Menge |
|---|---|---|---|
| M-001 | Wände Längsseiten Nord/Süd | 2 × 4,80 × 2,75 | 26,40 m² |
| M-002 | Wände Stirnseiten Ost/West | 2 × 3,60 × 2,75 | 19,80 m² |
| M-003 | Glasfront Ostwand (Abzug) | − 1 × 2,40 × 2,20 | −5,28 m² |
| Summe | 2 × (4,80 + 3,60) × 2,75 − 5,28 | 40,92 m² |
Die Wandfläche brutto beträgt 2 × (4,80 + 3,60) × 2,75 = 46,20 m². Davon wird die Glasfront mit 5,28 m² abgezogen. Fenster und Tür bleiben im Beispiel stehen; warum, klärt der nächste Abschnitt.
Tragen Sie Abzüge mit positiven Maßen ein und kennzeichnen Sie sie über das Vorzeichen. So bleibt das Maß 2,40 × 2,20 lesbar, und die Rechnung zeigt trotzdem eine negative Menge. Ein negatives Maß in der Maßspalte ist schwerer zu prüfen und führt bei Volumen oder Kreisflächen leicht zu Fehlern.
Öffnungen: abziehen oder übermessen? Vertragsregel festhalten
Ob eine Öffnung abgezogen oder übermessen wird, ist keine Frage des Geschmacks. Maßgeblich sind der Vertrag und die darin vereinbarten Abrechnungsregeln, etwa die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen des jeweiligen Gewerks. Für unser Beispiel nehmen wir an, dass der Vertrag Folgendes vorgibt: Öffnungen über 2,5 m² werden abgezogen, kleinere übermessen. Diese Regel ist eine Annahme des Beispiels, keine allgemeine Vorgabe für Ihre Baustelle.
| Öffnung | Maße | Fläche | Behandlung im Beispielvertrag |
|---|---|---|---|
| Glasfront | 2,40 × 2,20 m | 5,28 m² | abgezogen (über 2,5 m²) |
| Fenster | 1,50 × 1,40 m | 2,10 m² | übermessen |
| Tür | 1,00 × 2,15 m | 2,15 m² | übermessen |
Halten Sie die Regel an zwei Stellen fest: bei der LV-Position als Abrechnungsregel und bei der Abzugszeile als Grund. Dann sieht der Prüfer sofort, warum 5,28 m² fehlen und 4,25 m² für Fenster und Tür nicht. Wurde im Vertrag nichts vereinbart, klären Sie die Regel vor der ersten Messung mit dem Auftraggeber.
Nachmessen ohne Doppelzählung: Revision statt Zusatzzeile
Beim Streichen stellt sich heraus: Wegen der abgehängten Decke beträgt die tatsächliche Wandhöhe nur 2,70 m. Am 28.09.2026 wird nachgemessen. Die naheliegende, aber falsche Lösung wäre, zwei neue Zeilen mit 2,70 m hinzuzufügen. Dann stünden alte und neue Wände gleichzeitig in der Summe, zusammen mehr als 86 m².
Richtig ist eine Revision: M-001 und M-002 behalten ihre Mess-ID, die neue Zeile bekommt Revision 2 und vollständige Maße. Zum Standdatum zählt nur die höchste Revision jeder ID. Die Glasfront M-003 bleibt unverändert in Revision 1.
| Mess-ID | Revision | Rechenansatz | Menge | zählt? |
|---|---|---|---|---|
| M-001 | R1 | 2 × 4,80 × 2,75 | 26,40 m² | nein, ersetzt |
| M-002 | R1 | 2 × 3,60 × 2,75 | 19,80 m² | nein, ersetzt |
| M-003 | R1 | − 1 × 2,40 × 2,20 | −5,28 m² | ja |
| M-001 | R2 | 2 × 4,80 × 2,70 | 25,92 m² | ja |
| M-002 | R2 | 2 × 3,60 × 2,70 | 19,44 m² | ja |
| Gültige Summe | 45,36 − 5,28 | 40,08 m² |

Die alte Fassung bleibt sichtbar. Das ist wichtig, wenn später jemand fragt, warum sich die Menge von 40,92 m² auf 40,08 m² geändert hat. Notieren Sie bei der Revision den Grund und den Beleg, hier „Raumhöhe neu 2,70 m“ und das Nachmessprotokoll NM-02.
Aufmaß und Leistungsverzeichnis vergleichen
Jetzt wird die gemessene Menge der Vertragsmenge gegenübergestellt:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Vertragsmenge laut LV | 42,00 m² |
| Aufmaß (gültiger Stand) | 40,08 m² |
| Differenz | −1,92 m² (−4,6 %) |
| Einheitspreis netto | 9,50 € |
| Interner Wert der gemessenen Menge | 40,08 × 9,50 € = 380,76 € netto |
| Wert laut LV-Menge | 42,00 × 9,50 € = 399,00 € netto |
Die Differenz ist ein Mengenvergleich, keine Preisänderung. Ob und wie sich Mengenabweichungen auf den Einheitspreis auswirken, regelt Ihr Vertrag. Bei VOB/B-Verträgen ist dafür unter anderem § 2 Abs. 3 VOB/B maßgeblich, der erst bei Abweichungen von mehr als 10 % greift; im Beispiel liegt die Abweichung bei 4,6 %.

Das Aufmaßblatt im Bild entsteht in der Aufmaß-Vorlage mit Revisionen und Prüfstatus aus denselben Messzeilen: Position im Projektblatt wählen, Ausgabe „Alle“ oder „Freigegeben“ einstellen, Seite als PDF exportieren.
Gemeinsames Aufmaß und Schlussrechnung
Am sichersten ist ein Aufmaß, das beide Seiten gemeinsam erstellen oder bestätigen. Für Architekten und Ingenieure, die mit der Objektüberwachung beauftragt sind, nennt Anlage 10 zur HOAI in Leistungsphase 8 ausdrücklich das „Gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen“ und das Prüfen der Aufmaße bei der Rechnungsprüfung. Das ist eine Grundleistung dieses Leistungsbilds, keine Pflicht für jeden Handwerksbetrieb. Viele Verträge sehen aber ein gemeinsames Aufmaß vor.
Im Beispiel prüft die Bauleiterin des Auftraggebers am 29.09.2026 die Revisionen 2 und den Abzug und gibt sie mit dem Protokoll GA-03 frei. In der Vorlage steht diese Entscheidung je Mess-ID und Revision mit Datum, Person und Nachweis. Eine Ablehnung braucht zusätzlich einen Grund. Ohne Eintrag bleibt die Messung offen.
- Vor dem Termin: LV-Positionen, Abrechnungsregeln und Pläne bereitlegen.
- Beim Termin: jede Zeile mit Ort, Rechenansatz und Beleg durchgehen; strittige Zeilen markieren statt löschen.
- Danach: Prüfentscheidungen mit Datum eintragen, Aufmaßblatt und Positionsbericht als PDF ablegen.
Die freigegebene Menge übernehmen Sie in Ihre Rechnung. Stundenlohnarbeiten gehören nicht ins Aufmaß, sondern in einen eigenen Stundennachweis; wie Sie Zeiten projektbezogen erfassen, zeigt unser Beispiel zur Arbeitszeiterfassung mit Projekten.
Häufige Fehler beim Aufmaß und wie Sie sie vermeiden
Die meisten Rückfragen zu einem Aufmaß entstehen nicht durch falsche Rechnungen, sondern durch fehlende Angaben. Diese sechs Punkte prüfen Sie vor jeder Abgabe:
- Menge ohne Rechenansatz: „Wand Nord 13,20 m²“ lässt sich nicht prüfen. Schreiben Sie 4,80 × 2,75 und die Anzahl dazu.
- Abzug ohne Grund: Notieren Sie bei jeder negativen Zeile, welche Vertragsregel den Abzug verlangt.
- Korrektur als zusätzliche Zeile: Eine neue Messung derselben Fläche ersetzt die alte als Revision, sonst wird doppelt gezählt.
- Einheiten vermischt: Quadratmeter, laufende Meter und Stück gehören in getrennte Positionen und dürfen nicht addiert werden.
- Maße aus dem Plan statt vom Bau: Im Beispiel wich die Raumhöhe um 5 cm ab. Wenn Sie Planmaße verwenden, kennzeichnen Sie das als Beleg.
- Kein Standdatum: Ohne Stichtag ist unklar, welche Revision in einer Abschlagsrechnung galt und welche erst danach entstand.
Ein kleiner Rechencheck hilft zusätzlich: Liegt die gemessene Wandfläche deutlich über Umfang × Raumhöhe, fehlt vermutlich ein Abzug oder eine Wand wurde doppelt erfasst. Im Beispiel ergibt 16,80 m Umfang × 2,70 m genau die 45,36 m² brutto der Revision 2.
Wann Excel reicht und wann eine Aufmaß-App
Aufmaß-Apps sind auf großen Baustellen mit mehreren Erfassern, Tablet-Fotos und Datenaustausch stark. Excel reicht, wenn ein kleines Team die Mengen führt, die Baustelle überschaubar ist und vor allem die Nachvollziehbarkeit zählt: Rechenansatz, Revision und Prüfstatus in einer Datei.
| Aufgabe | Aufmaß Excel |
|---|---|
| Neun Rechenansätze (Länge, Rechteck, Dreieck, Trapez, Kreis, Quader, Zylinder, Stück, Direktmenge) | ja |
| Revisionen mit Standdatum, Abzug mit Grund | ja |
| Prüfentscheidungen mit Datum, Person und Nachweis | ja |
| Mengenübersicht gegen LV, Aufmaßblatt, Positionsbericht | ja |
| GAEB- oder REB-Datenaustausch, Rechnungserstellung, Mehrbenutzer-Synchronisation | nein |
Planen Sie die Termine der Gewerke getrennt vom Aufmaß. Ein einfaches Beispiel mit Abhängigkeiten finden Sie in unserem Gantt-Diagramm mit acht Aufgaben, ein Baustellenbeispiel im Bauzeitenplan mit Estrich-Trocknung und Puffer. Was an den Messtagen tatsächlich vor Ort geschah, gehört ins Bautagebuch mit Tages- und Wochenbericht.
Quellen und fachliche Prüfung
Rechtsgrundlagen am 1. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die Abzugsregel „über 2,5 m²“ ist eine Annahme des Beispielvertrags. Maße, Firmen und Preise sind erfunden. Kein Ersatz für Rechtsberatung oder die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen.
Machen Sie Ihre nächste Abrechnung nachrechenbar
Führen Sie Messungen mit Rechenansatz, Abzugsgrund und Revision, dokumentieren Sie Freigaben und vergleichen Sie die Menge mit dem LV. Sehen Sie sich Blätter und Grenzen der Vorlage auf der Produktseite an.
Messungen, Revisionen und Prüfstatus erfassenHäufige Fragen
Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die dokumentierte Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen einer Bauleistung, etwa Flächen, Längen oder Stückzahlen. Es verbindet jede Menge mit LV-Position, Ort, Rechenansatz und Beleg und dient als Grundlage der Abrechnung.
Was gehört auf ein Aufmaßblatt?
Bauvorhaben, LV-Position, Ort oder Bauteil, Rechenansatz mit Einzelmaßen, Menge mit Vorzeichen, Datum, Plan- oder Fotobeleg, Grund für Abzüge, Revision und Prüfstatus sowie die Positionsmenge.
Werden Fenster und Türen beim Aufmaß abgezogen?
Das hängt vom Vertrag und den vereinbarten Abrechnungsregeln ab. Häufig werden Öffnungen bis zu einer bestimmten Größe übermessen und größere abgezogen. Im Beispiel gilt als Annahme: Öffnungen über 2,5 m² werden abgezogen.
Wie korrigiere ich ein falsches Maß im Aufmaß?
Legen Sie für dieselbe Mess-ID eine neue Revision mit vollständigen Maßen, Datum und Grund an. Zum Standdatum zählt nur die höchste Revision; die alte Zeile bleibt zur Nachvollziehbarkeit erhalten.
Wer erstellt das Aufmaß?
In der Regel das ausführende Unternehmen. Bei beauftragter Objektüberwachung gehört das gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen nach HOAI Anlage 10 zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8. Verträge können ein gemeinsames Aufmaß vorschreiben.
